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Alt 06.03.2013, 19:14
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Verschlecheterungsantrag bei Metastase?

Hallo zusammen,

die Behörden entscheiden (fast) immer "nach Aktenlage".
Soll heißen, dass der Sachbearbeiter den Betroffenen nicht einmal anschaut. Der sieht nur Papier und macht sich so seine Gedanken und entscheidet .....

Heißt aber auch, dass er nur das sehen kann was in die Akte gelangt und wie hier, wann es eingeht.
Ich würde den neuen Befund als Nachtrag unbedingt einreichen.

Alles was fehlt, findet keine Berücksichtigung und nachreichen ist meist kompliziert - Mehrarbeit und wer mag schon Mehrarbeit.....

Alles Gute
Wolfgang.


Bei mir hat man exakt nach 5 Jahren den GdB von 80 auf 50 runter gesetzt - trotz zwischenzeitlichem Herzinfarkt. (Montagsentscheidung oder so).
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