AW: Schon wieder EM-Rente und 100% GdB
Hallo Achim
Ja das stimmt für die Beantragung der rente spielt die Schwerbehinderung keine Rolle (der Ausweis), jedoch für den Zeitpunkt wann du in rente gehen kannst (mit Ausweis früher).
Die Steuerermäßigung nützt dir nur etwas, wenn du Steuern zahlst. Die rente wird zur Hälfte besteuert. Natürlich kannst du nicht mehr Steuern wieder bekommen, als du gezahlt hast.
Die Hinzuverdienstgrenzen kann dir die DRV ausrechnen, wie du schon geschrieben hast.
Wohngeld wirst du bei einer Rente von 1200€ nicht bekommen. Als Schwerbehinderter hast du unter Umständen Anrecht auf eine größere Wohnung, wenn du z.B. im Rolli sitzt und daher einfach mehr Platz benötigst.
LG
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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