AW: patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung
Hallo Leo,
wie recht du hast.
Möchte noch eins zufügen.
Kontoverfügung sollten "über den Tod hinaus" getroffen werden.
Sonst wird das Konto erst einmal gesperrt - bis zur Testamentseröffnung.
Wir hatten einen Erbvertrag (notariell), da kann man sobald der Erbfall eintritt
selbst beim Nachlass-Gericht eine Niederschrift (genügt meistens) oder den Erbschein beantragen.
Das geht auf jeden Fall schneller als darauf zu warten,
dass man sich von dort aus rührt.
War bei mir eine Sache von weniger einer Woche
- von der Bank in Aussicht gestellt: kann schon ein viertel Jahr dauern.
Und das ist blöd, wenn es ein gemeinsames Konto war.
Wünsche allen bei der Erledigung der "Ämterschiene" gutes Gelingen
- denn nichts ist einfach - oder zumindest wenig.
Ireen
|