Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 11.10.2009, 23:26
Benutzerbild von IreenS
IreenS IreenS ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2008
Ort: Oberfranken
Beiträge: 448
Standard AW: patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung

Hallo Leo,

wie recht du hast.

Möchte noch eins zufügen.

Kontoverfügung sollten "über den Tod hinaus" getroffen werden.

Sonst wird das Konto erst einmal gesperrt - bis zur Testamentseröffnung.

Wir hatten einen Erbvertrag (notariell), da kann man sobald der Erbfall eintritt
selbst beim Nachlass-Gericht eine Niederschrift (genügt meistens) oder den Erbschein beantragen.
Das geht auf jeden Fall schneller als darauf zu warten,
dass man sich von dort aus rührt.
War bei mir eine Sache von weniger einer Woche
- von der Bank in Aussicht gestellt: kann schon ein viertel Jahr dauern.
Und das ist blöd, wenn es ein gemeinsames Konto war.

Wünsche allen bei der Erledigung der "Ämterschiene" gutes Gelingen
- denn nichts ist einfach - oder zumindest wenig.

Ireen
__________________
http://www.myvideo.de/watch/4892460/...ume_leben_ewig


Wolfgang *03.04.1947 - +18.10.2008

Christel *17.05.1950 - +12.04.2011
Mit Zitat antworten