Liebe Leyla, es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Richter eine sog. einstweilige Verfügung erläßt und danach muss die Krankenkasse bis zur Verhandlung erstmal das Medikament bezahlen.
Dies ist hilfreich, wenn mit dem Behandlungsbeginn nicht bis zur Entscheidung der Krankenkasse gewartet werden kann.
Du musst Dich hierfür an einen Rechtsanwalt oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands wenden. Diese Organisation hat in vielen Städten Deutschlands Beratungsstellen, welche auch zu rechtlichen Problemen zwischen Krankenkasse und Patient kostenfrei beraten.
Wenn es um die Bezahlung eines sog. Off-label-us Medikaments geht, ist eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen Patient und Arzt bei der Antragstellung erforderlich. Ansonsten erreicht man da nichts.
Die Unabhängige Patientenberatung hat die URL
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de
Ich wünsche Euch viel Kraft und das die Behandlung den gewünschten Erfolg bringt!
Elisabethh.1900