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Alt 28.09.2013, 12:23
Bine 60 Bine 60 ist offline
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Standard AW: Verhinderungspflege

Vielen Dank für eure Antworten.

@wolfgang46: Manche Krankenkassen benutzen wohl den Begriff "Ersatzpflege". Unsere Kasse benutzt beide Begriffe.

@Elisabethh.1900: Ich pflege meinen Mann jetzt seit über einem Jahr. Er hat die Pflegestufe 2. Eine Erhöhung ist vor kurzem erst abgelehnt worden.

Wegen seiner Schmerzen bekommt er starke Schmerzmittel, die ihn umhauen. Hinzu kommt eine allgemeine Schwäche. Er ist schon mehrmals gefallen (mit den dazugehörigen Brüchen). Wegen des Tremors in beiden Armen und Händen kann er auch nichts mehr halten, was schwerer als ein Teelöffel ist.

Wenn ich also mal das Haus verlassen muß, dann braucht er auf jeden Fall Betreuung.

Ich denke, ich werde bei der Krankenkasse nochmals vorstellig werden. Die Aussage der Kasse lautete bisher, daß nur Aufwendungen der Ersatz- Pflegeperson erstattet werden.( Fahrkosten und Verdienstausfall). Ich würde allerdings noch gerne einen kleinen Obolus obendrauf zahlen.

Danke trotzdem nochmals für die Antworten. Sabine
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mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012
Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012
Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013

austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend

verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen
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