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Alt 30.11.2009, 16:18
Cassy Cassy ist offline
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Frage AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo,

ich möchte mich schonmal für eure Erfahrungen danken. Damit habt ihr uns schon sehr weitergeholfen, so hat man einen Anhaltspunkt und kann ggf. nachfragen ohne gleich aufdringlich zu wirken.

Was ich mich allerdings gerade frage, warum erwähnt ihr, dass er gültig ab Antragsstellung ist? Welche Rechte haben wir denn rückwirkend? Meinem Papa geht es eigentlich nur darum in Rente gehen zukönnen ohne jegliche Abzüge. Und soweit ich mich informiert habe, besteht die Möglichkeit ab einem GdB 50. Und diese wird er wohl kriegen...

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
C.
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