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Alt 28.01.2006, 11:47
Magdalena Baumeister
Gast
 
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Standard AW: Karin B. und Diep-Aufbau

Hallo Karin,

normalerweise kann bei der Berechnung des Krankengeldes von der Krankenkasse der Bauchwandbruch nicht zur BK-Erkrankung dazugezählt werden, aber in diesem speziellen Fall bei Dir scheint es ja so zu sein, daß
diese 2. Erkrankung nur durch diesen "Diep-Flap" entstanden zu sein scheint und deshalb dazu adddiert wird. Trotzdem ist es gut, daß Du Dich deshalb gut informierst und den VDK eingeschaltet hast.
Du kommst aber auch nicht recht zur Ruhe, nachdem jetzt wieder eine Hernie
unter dem Bauchnetz entstanden ist und Du sehr wahrscheinlich eine erneute OP vor Dir hast. Ich drück Dir für beides die Daumen, für die OP und dafür, daß die rechtliche Seite zu Deinen Gunsten ausgehen mag.

Drück Dich mal ganz fest und ganz

Geändert von Magdalena Baumeister (28.01.2006 um 18:40 Uhr)
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