AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
Hallo Jürgen,
soviel ich weiß, wird der Urlaub nach dem BAT bis einschließlich 30. April des darauffolgenden Jahres gewährt. Auch wenn er z.B. erst am 29.4. angetreten werden kann, verfällt er vorher nicht. So ist es jedenfalls in meinem Bundesland geregelt. Bei mir - Öffentlicher Dienst - war es im vergangenen Jahr so, dass er mir auf meinen Antrag hin sogar bis zum 15. September noch gut geschrieben wurde.
Viele Grüße
Ingrid
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