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Alt 02.01.2005, 15:09
Gast
 
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Standard EU-Rente und Wiedereingliederung??

Hallo Kerstin,
ich hatte das so verstanden, daß das Hamburger Modell für die Patienten zutrifft, die noch Krankengeld bekommen. Wenn Du aber zur Zeit EU-Rente beziehst, mußt Du doch, wenn Du wieder arbeiten gehst, der BfA Deinen Verdienst mitteilen. Deine Rente wird dann entsprechend der Hinzuverdienstgrenze gekürzt. In Deinem Rentenbescheid müßten doch die Hinzuverdienstgrenzen gelistet sein. Wenn Du noch Deinen alten Arbeitgeber hast, dann könntest Du Dir doch die Stunden und den entsprechenden Wert mitteilen lassen und dies dann mit der BfA abstimmen. Du bist ja noch weiter berentet, auch wenn Du wieder anfängst zu arbeiten.

Viel Glück und viel Spaß an der Arbeit wünscht Dir Bärbel
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