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Alt 12.01.2005, 20:33
Gast
 
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Standard Ärztepfusch / Schmerzensgeld bekommen

Hallo Ariane,

ich bin kein Anwalt, nur interessierter Laie, aber vielleicht hilft Dir meine Meinung weiter:

Wenn Du Sozialhilfe erhälst, dann weil Du Dir nicht aus eigenen Mitteln und Kräften, insbesondere Einkommen und Vermögen, selber helfen kannst und die erforderliche Hilfe auch nicht von Anderen erhälst. Mit dem Bewilligungsbescheid wurde Dir weiterhin mitgeteilt, dass Du verpflichtet bist, jegliche Änderungen in Deinen Einkommen und Vermögensverhältnissen dem Sozialamt bekanntzugeben.

Dies bedeutet aber nicht, dass Gelder automatisch mit der Sozialhilfe verrechnet oder gar eingezogen werden. Das Sozialamt hat genau zu prüfen, ob eine Anrechnung bzw. eine Verwertung zumutbar sind. Hinsichtlich des Einkommes wird das Schmerzensgeld als Schadenersatz für einen nicht Vermögensschaden dann nicht anrechenbar sein, wenn es in monatlichen Raten gezahlt wird. Anders kann es sein, wenn Du das Geld in einer Summe erhälst. Dann wird das Sozialamt prüfen, ob es als Vermögen anzurechnen ist. Aber auch beim Vermögenseinsatz gelten besondere Härtevorschriften, die das Sozialamt prüfen muss.

Wie gesagt ich bin keín Anwalt, würde Dir aber auf jeden Fall raten, Deinen Mitteilungspflichten nachzukommen. Gegen eine falsche Prüfung oder unberechtigte Anrechnung kannst Du rechtlich vorgehen, aber im Falle des Verschweigens kannst auch Du rechtliche Probleme bekommen.

Deine Idee mit dem Anwalt ist sicher gut, lass Dich auf jeden Fall richtig beraten.

Gruß Dirk
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