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Alt 06.01.2014, 13:57
Mitsch Mitsch ist offline
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Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

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Zitat von Elisabethh.1900 Beitrag anzeigen
Liebe conquerer!

Du hast das Recht innerhalb von 4 Wochen (nach Zugang des Bescheides) Widerspruch gegen den Bescheid wegen des Schwerbehindertenausweises Einspruch zu erheben. Der Widerspruch muss entsprechend begründet werden.
Laß Dir dabei helfen! Du kannst Dich an den VDK oder den Sozialverband Deutschlands wenden, in beiden Organisationen muss man Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich. In einem Deiner früheren Beiträge schriebst Du, dass Du in Mannheim behandelt worden ist. Die Sozialarbeiter der Kliniken sind auch geschult, in rechtlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu geben.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kannst Du auch zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Dazu ist vorher eine Anfrage bei der Versicherung wg. der Kostenübernahme möglich. Die Angelegenheit hat eine rechtliche und medizinische Seite.
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, in denen festgelegt ist, welchen Grad der Behinderung Du erhältst. Diese Tabellen sind im Internet einsehbar. Die Einstufung des Tumors in das TNM-System spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die gesetzlichen Grundlagen findest Du hier:http://www.gesetze-im-internet.de/ve.../anlage_8.html
Es ist für Dich noch nichts verloren!!!

Liebe Grüße!

Elisabethh.
Hallo Elisabeth,
ich komme mit der Tabelle nicht klar. Bei meiner Krebserkrankung handelt es sich um ein bösartiges Plattenepithelkarzinom bzw. Zungengrundkarzinom T2-3 N2 cMO, Epiglotis. Ich wurde im Rinecker-Proton-Therapy Center in München behandelt.
Die Dosierung war
33 Bestrahlungen x 2,2 gg 72,60 gg
Gesamtdosis
33 Bestrahlungen x 2,0 gg 66 gg
33 Bestrahlungen x 1,8 gg 59,4 gg
weißt du wie dies bei einem Schwerbehindertenausweis in Prozent ausmacht?
Lieben Gruß
Thomas
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