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Alt 27.04.2013, 10:34
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg

Hallo,

nein, es geht mir nicht um Prozesskostenhilfe.
Es geht mehr um Unterstützung in der Sache, also zB durch Organisationen oder Verbände, die in einem solchen Fall unterstützen.

Auch die KV müsste doch eigentlich gegen einen solchen Kassenarzt vorgehen, auch wenn ich als Privatpatientin behandelt wurde?

VG
N.


Zitat:
Zitat von wolfgang46 Beitrag anzeigen
Hallo NTH,

aus diesem Bericht entnehme ich, dass Du nicht in der Lage bist, aus eigenen Mitteln einen Anwalt zu finanzieren.
Für diesen Fall (Bedürftigkeit) gibt es fast überall die Möglichkeit "Prozesskostenhilfe" zu bekommen. Beantragen kannst Du dieses bei dem Sozialamt.
Außerdem würde ich diese Rechnung der Krankenkasse zur Zahlung vorlegen bzw. diese bitten für Dich einzutreten - entweder sie zahlt oder klagt.

Auf jeden Fall musst Du fristgerecht erst einmal Widerspruch durch einen Anwalt einlegen lassen. (Hast Du die Verjährungsfrist geprüft?)

Ich drücke dir beide Daumen.

Viele Grüße
Wolfgang


PS. Ich habe Dir noch eine Kopie aus dem Ärzteblatt per PN geschickt (Betreffend: Verjährung und Verwirkung von ärztlichen Forderungen)
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