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Alt 12.04.2007, 16:40
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,

Elfie hat fast Recht. Ich gehe davon aus, dass deine Schwester keine Kinder hat? Dann wären diese nämlich gesetzliche Erben erster Ordnung und allein erbberechtigt. Danach kommen die Eltern zu je gleichen Teilen. Ist nur noch ein Elternteil vorhanden, geht der Anteil des verstorbenen Elternteils auf dessen Abkömmlinge über, ist kein Elternteil vorhanden, sind deren Abkömmlinge allein erbberechtigt.

Ob du bei Gericht eine Auskunft bekommst (keine kostenlose Rechtsberatung) und ob diese Vollmacht einem Testament gleichkommt, wage ich zu bezweifeln, d.h. ich bin mir sicher, dass sie nicht die Anforderungen an ein Testament erfüllt. Sorry.

Um das Geld ausgezahlt zu bekommen, bräuchtet ihr dann einen Erbschein, der wiederum Geld kostet und beim Nachlassgericht zu beantragen ist.

Tut mir leid.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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Geändert von Conny44 (12.04.2007 um 17:01 Uhr) Grund: Ergänzung
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