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Alt 01.03.2008, 16:58
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: ALG 1, Rente usw.

Hallo,

leider ist die Aussage von Thomas hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze falsch.

Die Grenze wurde zum 01.07.07 vo 345,00 auf 350,00 € angehoben.

Zitat:
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.07.2007 (alte / neue Bundesländer)

bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 815.68 EUR / 716.94 EUR
in Höhe der Hälfte 1016.65 EUR / 893.58 EUR

und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
in voller Höhe 350 EUR / 350 EUR
in Höhe von drei Vierteln 614.72 EUR / 540.31EUR
in Höhe der Hälfte 815.68 EUR / 716.94 EUR
in eines Viertels 1016.65 EUR / 893.58 EUR.
Die bisherige Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurde zum 31.12.2000 aufgehoben. Renten, die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligt wurden, werden nicht beeinträchtigt. (Zitatende).

Viele Grüße
Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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