AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo Stezi,
genau weiss ich es nicht aber, der GdB hängt denke ich mit der Krankheit zusammen. Das heißt, die Heilungsbewährung wurde für 2 Jahre anerkannt.
Ob der Einspruch sinnvoll ist, weiss ich leider auch nicht.
Liebe Grüße Renate
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Ab einem gewissen Alter erzählt unser Gesicht unser Leben!
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