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Alt 22.06.2011, 20:39
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Rentenversicherung treibt mich in den Wahnsinn

Liebe Jessi!

Selbstverständlich solltest Du gegen einen Bescheid, wo die Rentenversicherung der Meinung ist, Du könntest 6 Stunden in Deinem alten Beruf tätig sein, Widerspruch einlegen.

Begründe in diesem Schreiben ausführlich und sachlich, warum eine Tätigkeit als Kinderpflegerin (habe ich in Deinem persönlichen Profil gesehen), auf Grund Deines Gesundheitszustandes nicht mehr möglich ist! Schildere denen, welchen Belastungen Du auf der Arbeit ausgesetzt bist. Es ist wichtig, dass Du Deine Erklärungen mit den behandelnden Ärzten absprichst, denn sie werden von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben und um Befundberichte gebeten.

Innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheids muss das Widerspruchsschreiben der Deutschen Rentenversicherung vorliegen. Den Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken, denn der Nachweis des termingemäßen Eingangs ist wichtig.

Diese Angelegenheit hat eine medizinische und eine rechtliche Seite. Laß Dich beraten, dies kann z.B. bei VDK oder dem Sozialverband Deutschlands geschehen! In beiden Organisationen muss man Mitglied sein, der Beitrag ist erschwinglich. Ansonsten ist auch die Beratung beim Fachanwalt für Sozialrecht möglich. Dies kostet Gebühren. Unter bestimmten Umständen (niedriges Einkommen)ist ein Beratungshilfegutschein möglich.Die Mitarbeiterinnen der Rechtsanwälte helfen Dir dabei weiter.

In Deutschland werden insgesamt 78 Wochen Krankengeld innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren wegen der gleichen Erkrankung gezahlt. Sollte Dich die Krankenkasse aussteuern, also die Zahlung des Krankengeldes einstellen, dann besteht die Möglichkeit über das Arbeitsamt sog. Nahtlosigkeitsgeld zu beziehen. Es wird in Höhe des ALG 1 für 1 Jahr gezahlt und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Wenn Du eine Erwerbsminderungsrente erhältst, dann erfolgt die Zahlung befristet, meistens 2 oder eventuell auch 3 Jahre.
Da Du durch eine Erkrankung Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, besteht die Möglichkeit beim Arbeitsamt oder der DRV Unterstützung zu beantragen. Bevor eine Umschulung genehmigt wird, werden Tests durchgeführt, wo man herausfinden möchte, wie belastbar Du bist, wo Deine Stärken und Schwächen liegen, kurzum für welches neue Tätigkeitsfeld Du geeignet bist.

Ich glaube Dir, dass das Schreiben der Rentenversicherung Dir viele zusätzliche Sorgen bereitet hat. Es ist wichtig, dass Du Dich gut beraten läßt.

Hier sind noch einige nützliche Links:
1.) VDK-Bayern
http://www.vdk.de/kv-neu-ulm-illertissen

2.)Sozialverband Deutschlands, Landesverband Bayern:
http://www.sovd-by.de

3.)Wegweiser zu Sozialleistungen der Deutschen Krebshilfe:
http://www.krebshilfe.de/material-fuer-betroffene.html

Heft 040"Wegweiser zu Sozialleistungen"

Liebe Jessi, ich hoffe, dass ich Dir mit meinen Zeilen ein Stück weiterhelfen konnte!

Für die weiteren Behandlungen wünsche ich Dir alles Gute und viel Kraft!

Tschüß!

Elisabethh.
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