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Alt 28.04.2009, 16:31
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woelfin_Ffm woelfin_Ffm ist offline
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Standard AW: % bei Schwerbehindertenstatus

Hallo zusammen ,

vielleicht ist es für einige interessant zu wissen, das der Europäische Gerichtshof das Gesetz gekippt hat, dass der alte Urlaub verfällt:

Urteil vom 20.01.2009 Urlaub geht nicht mehr verloren
Dauerhaft kranke Arbeitnehmer können ihren gesetzlichen Urlaub künftig über Jahre ansparen oder ihn sich gegebenenfalls auszahlen lassen.

„Wir begrüßen, dass dieser Anspruch nun nicht mehr verloren geht“, erklärte am Mittwoch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Vortag. Damit setzten die Erfurter Richter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar um und gaben ihre bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Dabei begrenzte das BAG den Schutz aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub von jährlich 24 Werktagen (Az. 9 AZR 983/07). Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, war nach bisheriger Rechtsprechung meist zum 1. April des Folgejahres verfallen. Im Januar verwarf der EuGH dies als unvereinbar mit europäischem Recht.

Viele Grüße Wölfin
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25.07.08 invasives ductales Carcinom (HER2 neutral: 1+ rechts 2,5 cm (1/11) 21.08.08 Nachresektion re Entfernung der Mamille u Mirkokalk links, 15.09.08 Nachresektion links (Mikrokalk/Mikroknoten HER2 3+) (0/12) (beide Seiten brusterhaltend), Poly-Chemo mit 3 x FEC und 3 x Docetaxel (10.10.08 - 28.01.09), 30 Bestrahlungen (23.02. - 09.04.09) Reha (23.07.-20.08.09)Herceptin bis 02.2010


Geändert von woelfin_Ffm (28.04.2009 um 16:34 Uhr)
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