AW: EU-Rente
Das dachte meine Schwester auch -- aber das ist nicht die Logik des Systems: EU gibt es nicht, weil man aufgrund seines Alters und Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr Fuß fassen kann. Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, gilst Du als arbeitsfähig => keine EU-Rente.
Nicht vermittelbar heißt erst mal nach Ablauf des ALG I ins ALG II zu rutschen, nicht in die EU-Rente.
Ob in deiner Firma eine Redzierung der Arbeitszeit möglich ist, interessiert auch nicht. Wichtig für die EU ist die Einschätzung, wie viele Stunden du theoretisch pro Tag arbeiten könntest. Meine Schwester wird auch keinen Job finden, von dem sie leben kann und nur 3-4 Stunden/Tag arbeiten muss. Aber der MDK lehnte (erst mal) die EU-Rente ab.
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lg
gilda
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