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Alt 15.11.2012, 23:21
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
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Standard AW: Krankengeld und danach???

Hallo Axel,

normalerweise wird Dich das AA oder der medizinische Dienst auffordern eine Reha zu beantragen.
Das ist die Reha vor Rente. Sollte hier Deine AU festgestellt werden ist der Rehaantrag gleichzeitig der Antrag auf EU-Rente.

Das ist zu xten Male, nochmal ein früherer Beitrag
Nachteile einer zu frühen EU-Rente:
EU-Rente: Ganz vorsichtig bei der Reha vor Rente auf Verlangen der KK oder des AA. Der Rehaantrag kann gleichzeitig abgewandelt werden zum Rentenantrag auf EU-Rente. Das passiert bei Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden.
Konsequenzen sind dann:
Die KK ist aus allen Zahlungen ab Rentenbewilligung und Rückwirkend ab Rehaantrag raus. Also auch aus Einzahlungen für die Rente. Das kann evtl. ein Rentenverlust von einem Jahr sein.
Zusätzlich ergibt sich eine dauerhafte Verminderung der Rente, ab dem Zeitpunkt der Beantragung (Rehaantrag) bis zum Zeitpunkt des tatsächlich möglichen Rentenbeginns (mit GdB 63 Jahre, ohne Gdb 65+x). Ich sage nochmal DAUERHAFT. Für jeden Monat sind dass 0,003 Punkte Abzug von der Rente. Das hört sich wenig an, kann sich aber ganz schön summieren.
Das heißt, wenn möglich nicht unter 3 Stunden gehen. Ich habe das leider zu spät festgestellt und bin in der Reha falsch beraten worden. Jeder Tag zählt für die Rente und die Abzüge werden geringer.
Die KK möchte jeden soll schnell wie möglich aus den Zahlungen haben. Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Arbeitslosengeld.
Wenn möglich sollte ihr dem Arbeitsmarkt weiter „zur Verfügung“ stehen, bis das AG ausläuft. Es ist ein Anspruch, den ihr erworben habt und um ehrlich zu sein, mit GdB nimmt ab 50 uns sowieso keiner mehr.
Wann man die EU-Rente will, sollte gut überlegt werden.

Entscheidend ist, ob für Dich noch die Vertrauensregelung in der Erwerbsminderung zählt (Geburtsdatum).
Lass Dich auf jeden Fall nochmal beraten, z.B. VDK/Sozialverband/Rentenberatung.

Ich grüße Dich
Boebi
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