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Alt 04.04.2005, 11:35
Ute_G Ute_G ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Ich hab noch was gefunden im Internet:

Regelungen zur Fahrtkostenerstattung

Mit der Gesundheitsreform, die zum Jahreswechsel in Kraft trat, wurde beschlossen, dass die Krankenkassen mit wenigen Ausnahmen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht mehr übernehmen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22. Januar 2004 entschieden, welche Patientinnen und Patienten von dieser Regelung ausgenommen sind:
· Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie fahren müssen
· Dialyse-Patienten
· Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG),
blind sind (Bl)
oder besonders hilfsbedürftig sind (H).
Auch in diesen Fällen müssen die Fahrten zuvor durch die Krankenkasse genehmigt werden. Als Eigenbeteiligung müssen die Patienten maximal 10 Prozent der Fahrtkosten zuzahlen (mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro pro Fahrt).
Informieren Sie sich vor der nächsten Fahrt zur ambulanten Behandlung bei Ihrer Krankenkassen über die genauen Regelungen.

Und noch was von BKK-online:
Fahrkosten
Weiter beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „AG“, „BI“, oder „H“ bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.
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