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Alt 10.06.2010, 23:51
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eos eos ist offline
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Standard AW: Wiedersprüche gegen Rehas, Renten und Haushaltshilfen der Krankenkassen

Hallo Nicky,

Zitat:
Zitat von Nicky1507 Beitrag anzeigen
Muss man eigentlich eine Rechtsschutzversicherung haben, oder wie sieht so ein Widerspruch aus?
lg Nicky
nein, dafür brauchst Du keine Rechtschutzversicherung. Den Widerspruch kannst Du ohne weiteres selbst machen. Du musst nur darauf achten, dass die Widerspruchsfrist nicht verstreicht. Diese Frist, innerhalb der Du einen Widerspruch machen kannst, beträgt 1 Monat ab Zustellung des Bescheides.

Der Widerspruch (einfach ein selbst verfasstes Schreiben) muss die Anschrift des Leistungsträgers (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung), Deinen Namen mit Anschrift, Datum des Schreibens und Deine Unterschrift enthalten. Du musst Dich auf den betreffenden Bescheid beziehen, den du mit Deinem Widerspruch angreifen willst (Datum, Aktenzeichen o.ä.). Auf jeden Fall musst Du den Widerspruch auch begründen (also erklären, warum Du mit dieser oder jener Entscheidung nicht einverstanden bist)! Das ist eigentlich alles.

Normalerweise bekommst Du dann kurzfristig eine Eingangsbestätigung zugesandt. Es dauert meistens eine Zeitlang, bis der Widerspruch bearbeitet wird.

LG eos
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