Kommt auch auf die Histologie des Tumors an
http://www.betanet.de/betanet/sozial...-631.html#ue11 .
Und oft auch auf den Sachbearbeiter.
Grundsätzlich hat jeder Mensch nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms einen Anspruch auf den Status eines Schwerbehinderten in der Zeit der Heilbewährung. Der Verlust einer Niere reicht leider nicht um in den Genuss von Nachteilsausgleichen zu kommen (ab einen Grad von 50).