Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 18.03.2012, 11:02
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: bei EU-Rente Arbeitsplatz weg?

Liebe Phinchen!

Zitat:
Nun wurde von amtswegen ein Rentenantrag wg. Erwerbsunfähigkeit gestellt.
Welche Behörde hat den Antrag gestellt, denn die DRV sagt, dass niemand gezwungen werden kann, einen Rentenantrag zu stellen? Wurde Dein Mann bereits ausgesteuert? Sollte ein Bescheid zur Aussteuerung vorliegen, dann kann man dagegen Widerspruch einlegen. So ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Er muss 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens bei der entsprechenden Dienststelle eingegangen sein. Man kann auch zuerst nur seinen Willen in einem Widerspruchsschreiben darlegen und die Begründung nachreichen, z.B. wenn man die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen möchte. Weiterhin ist wichtig, das Schreiben als Einschreiben (evtl.mit Rückschein) zu senden, um über einen Beleg zu verfügen.

Grundsätzlich gilt Reha vor Rente.
Das bedeutet, es müssen alles Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft werden, ehe eine Rente bewilligt wird.

Mein Rat, laßt Euch umfassend rechtlich beraten. Dies geht bei den Sozialverbänden wie VDK oder Sozialverband Deutschlands oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Wenn man rechtsschutzversichert ist, dann kann man dort die Kostenübernahme beantragen.

Die Deutsche Rentenversicherung setzt sich nach dem Rentenantrag mit den behandelnden Ärzten Deines Mannes in Verbindung.
Sie bekommen Fragebogen mit sehr gezielten Fragen, dort geht es auch darum, ob in den nächsten 12 Monaten eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist.

Zitat:
Wenn der Arbeitgeber davon erfährt, wird er dann den Arbeitsvertrag auflösen können?
In Deutschland ist der Schutz der Sozialdaten streng geregelt, ohne das Einverständnis Deines Mannes, darf der Arbeitgeber nicht informiert werden.

Zitat:
Nun arbeitete er viele Jahre in einer großen Firma und möchte auch wieder arbeiten, was aber zur Zeit nicht möglich ist (vielleicht auch nie wieder? ).
Durch die langjährige Tätigkeit hat er sicherlich auch hier Ansprüche erworben (z.B. Betriebsrente)! Es empfiehlt sich, darüber mit einem Vertreter des Betriebsrates zu sprechen, damit falls er doch in Rente gehen muss, seine Ansprüche geltend machen kann.

Wie schon oben erwähnt, es ist wichtig sich rechtlich beraten und eventuell auch einige Schriftstücke vom Anwalt erledigen zu lassen. In diesen schwierigen Situationen geschehen oft Fehler, deren Behebung großen Aufwand erfordert.

Beratungsstellen des VDK oder des Sozialverbandes Deutschlands gibt es in allen größeren Städten. Man muss hier zwar Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich.

Alles Gute für Euch!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (18.03.2012 um 11:04 Uhr)
Mit Zitat antworten