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Alt 28.04.2004, 22:26
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Standard Abstrich (Gynäkologischer Zellabstrich)

http://www.netdoktor.de/ratschlaege/...tersuchung.htm

Gynäkologischer Abstrich (Zellabstrich)

Dr. med. Britta Bürger, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe


Was ist ein Zellabstrich?

Der Zellabstrich ist Teil der gynäkologischen Vorsorge-Untersuchung. Dabei entnimmt der Arzt einige kleine Gewebeteile (Zellen) von der Oberfläche des Muttermunds und aus dem Gebärmutterhals. Bei Frauen, die keine Gebärmutter mehr haben, gewinnt er den Abstrich von der Scheide.


Wozu dient der Zellabstrich?

Der Abstrich dient der Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses (Zervixkarzinom). Er lässt Zellveränderungen so früh erkennen, dass der Arzt die entsprechenden Maßnahmen ergreifen kann, bevor ein Zervixkarzinom entsteht. Mit seiner Hilfe kann der Arzt schon Vorstufen des Tumors diagnostizieren.

Nur durch regelmäßige Kontrollabstriche kann der Gebärmutterhalskrebs rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die gynäkologische Vorsorge-Untersuchung sollte ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich erfolgen.


Wie wird ein Zellabstrich entnommen und beurteilt?

Der Arzt entnimmt das Zellmaterial mit einem Wattestäbchen oder einem kleinen Bürstchen vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals bzw. aus der Scheide. Anschließend streicht er das entnommene Material auf ein Glasplättchen (Objektträger). Nach der Fixierung des Zellausstrichs mit einem Alkoholgemisch wird es im Labor eingefärbt. Hierfür kommt die nach dem griechischen Arzt benannte Papanicalaou-Methode (PAP) zum Einsatz. Die anschließende Untersuchung unter dem Mikroskop klassifiziert den Abstrich in die Normalbefunde PAP I und PAP II sowie in die Befunde PAP III bis PAP V, die dringend der Klärung bedürfen:

PAP I: normales Zellbild

PAP II: entzündliche Veränderungen oder andere gutartige Zellveränderungen: Allerdings sollte der Abstrich zur Kontrolle nach vier bis sechs Monaten wiederholt werden.

PAP III: schwere entzündliche oder andere gravierende Zellveränderungen: Dabei können auch bösartige Veränderungen nicht ausgeschlossen werden. Ein solcher Abstrich ist sofort kontrollbedürftig. Häufig ist die Veränderung durch eine Infektion mit den Humanen Papilloma Viren (HPV) bedingt.

PAP IIID: leichte bis mäßige, gutartige Zellveränderungen: Dieser Befund muss innerhalb von drei Monaten kontrolliert werden.

PAP IVa: schwere Zellveränderungen oder Vorstufe eines Gebärmutterhalskrebses

PAP IVb: schwere Zellveränderungen oder Vorstufe eines Gebärmutterhalskrebses: Dabei kann allerdings auch ein schon bestehender Gebärmutterhalskrebs nicht ausgeschlossen werden.

PAP V: Zellen eines Gebärmutterhalskrebses oder anderer bösartiger Erkrankungen


Einen PAP IVa, PAP IVb und PAP V wird der Arzt schnellstmöglich mit Hilfe einer Gewebeentnahme (Biopsie) klären. Auch bei wiederholten Abstrichkontrollen mit einem PAP IIID-Resultat ist eine Biopsie erforderlich.


Welche alternativen Untersuchungsmöglichkeiten gibt es?

Eine Ergänzung, aber keinesfalls ein Ersatz für den Abstrich ist die Kolposkopie, mit welcher der Arzt den Muttermund untersuchen und eine Tumorerkrankung bzw. deren Vorstufen diagnostizieren kann.

Quellen
Pfleiderer, Breckwoldt, Martius: Gynäkologie und Geburtshilfe

Redaktion Dr. med. Katharina Larisch
Aktualisierung 18.04.2004
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