Liebe Roesi,
bitte lege innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid ein, damit muss er nochmals überprüft werden.
Es gibt verschiedene Quellen im Netz, wo man von einem GDB von 50 und einer Heilungsbewährung von 5 Jahren ausgeht.
Du erwähntest, dass Du zum 2.Mal erkrankt bist, vielleicht besteht die Möglichkeit auf die psychischen und physischen Folgen der ersten Erkrankung im Schreiben mit hinzuweisen?
Im Verfahren werden die behandelnden Ärzte angeschrieben, deshalb ist es wichtig, sich mit ihnen abzustimmen, denn sie können nur Beschwerden angeben, von denen sie auch wissen.
Eine Quelle, wo man nachlesen kann, ist diese:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile
Sie stammt allerdings schon aus dem Jahr 2008.
Liebe Grüße an Dich,
Elisabethh.