Thema: Kostenträger
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Alt 13.03.2014, 20:40
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Kostenträger

Hallo Muko,

eine AHB muß innerhalb von 14 Tagen angetreten werden und muß auch genehmigt werden. Es kommt auch für die Bewilligung an in welchen Bundesland du wohnst. In NRW ist z.B. die Arge Krebs in Bochum für gesamt NRW zuständig. Bei der AHB ist später noch die Möglichkeit innerhalb von 2 Jahren eine Reha zu machen, die auch genehmigt werden muß. Eine Wunsch kann man zwar äußern, aber für die AHB wird/sollte eine entsprechende Klinik ausgesucht werden. Leider geht es nicht immer danach, sondern nach einer Liste welche gerade dran ist.

Nach den 14 Tagen ist nur noch die Reha zu beantragen und die wird geprüft, ob sie notwendig ist und es ergibt sich auch keinen Anspruch auf weitere Reha.

Benutze mal die Suchfunktion. Über AHB und Reha findest du jede Menge Artikel.

Hier ist ein Auszug:
Zitat:
Geht der Anschlussheilbehandlung eine Operation voraus, so muss sie spätestens zwei Wochen nach Entlassung aus der Akutklinik beginnen. Geht der Anschlussheilbehandlung eine Bestrahlungsbehandlung voraus, so muss sie spätestens 6 Wochen nach Bestrahlungsende beginnen. Wurde die Bestrahlung im Bereich des Kopfes oder des Halses durchgeführt, so muss die Anschlussheilbehandlung spätestens 10 Wochen nach Bestrahlungsende beginnen. Beantragt wird sie durch das Krankenhaus, dort durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst.
Hier ein Link zur RV:

http://www.deutsche-rentenversicheru...rebs_node.html

Liebe Grüße
Boebi

Geändert von boebi (13.03.2014 um 20:56 Uhr) Grund: Link eingestzt
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