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Alt 22.03.2011, 22:01
Heino* Heino* ist offline
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Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

.....und Dein Arbeitgeber kann die Ausgleichszahlungen reduzieren, die er zahlen muss, wenn er die vorgesehene Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte in seinem Betrib nicht erfüllt. Also: Meldung an das Personalbüro und, wenn gegeben, Kopie an den Betriebsrat!

Herzliche Grüße, Heino.
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