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Alt 13.10.2011, 02:26
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
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Standard AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

Ja, kenne ich von einer Bekannten

Rentenantrag abgelehnt, Nahtlosigkeit auch... trotz Widerspruch gegen die Ablehnung.

Mir wurde gesagt, dass die Ablehnung ausschlaggebend sei... nicht der Widerspruch. Im Bescheid war sogar der entsprechende § aufgeführt.

Da aber eh Anspruch auf ALG I bestand, hat meine Bekannte nichts weiter unternommen.

Der Widerspruch ging durch; die Rente wurde weiterbewilligt. Das ALG I wurde mit der Nachzahlung verrechnet.

Richtig schlimm wird es nur dann, wenn das Arbeitsamt sofort Vermittlungsangebote hat. Denn dann müsste man sich tatsächlich bewerben, trotz Renten-Widerspruch.

Vorsicht auch, wenn ein Arbeitsamts-Gutachter vom Sachbearbeiter eingeschaltet wird!
Im schlimmsten Fall schreibt er, dass man nicht mehr arbeiten kann und dann wird das ALG I gestrichen!
Endstation: Hartz IV... trotz Anspruch auf ALG I !

Wegen der Komplexität rate ich immer zu rechtlichem Beistand. Egal ob Anwalt für Sozialrecht oder einem sozialen Verband wie dem VdK.
Nur nicht alleine durchwurschteln, das kann in die Hose gehen; trotz schwerer Erkrankung.
Leider!

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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