Lieber Helmut , es gibt im Internet eine Menge Gerichtsurteile, wo man sich mit den Bedingungen für die Vergabe der Merkzeichen beschäftigt, bitte schaue einmal hier:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/ag.htm
Du schriebst wegen des Autos
Zitat:
Der Ausweis bietet die Möglichkeit, eine Ermäßigung von 50% auf die KFZ - Steuer zu beantragen.
Dies hätte jedoch zur Folge, dass meine Frau das Auto ohne meine Begleitung nicht mehr nutzen dürfte
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Dies stimmt so nicht, jedenfalls schreibt es daer Informationsdienst von betanet, der Wagen muss auf Dich zugelassen sein. Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, benötigst Du keinen eigenen Führerschein.
Bitte schaue einmal hier:
http://www.betanet.de/betanet/sozial...teuer-230.html
Elisabethh.