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Alt 03.02.2003, 16:51
Gast
 
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Standard Kurklinik / Mistelpräparate

Hallo Robie,
ob Rentenvers. oder KK zuständig ist kommt darauf an, ob man berustätig war oder nicht.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur insoweit für medizinische Leistungen zur Rehabilitation zuständig, als nicht andere Träger vorrangig leistungsverpflichtet sind. Sie bieten ihren Versicherten Behandlung in stationären Rehabilitationseinrichtungen an, wenn nicht ein Anspruch auf derartige Leistungen gegenüber einem anderen Rehabilitationsträger besteht. Zielgruppen der Krankenkassen sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, Hausfrauen und ältere Menschen.

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitationsleistungen für ihre Anspruchsberechtigten Versicherten. Dieses sind in der Regel die rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt jedoch auch als sonstige Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen Kinderheilbehandlungen, ferner Krebsnachbehandlungen für Versicherte, für Rentner sowie deren Angehörige und so genannte Präventionsleistungen für Versicherte.
Gruß renate
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