Fahrtkosten zur Bestrahlung
Hallo Matze,
die Informationen im Vorfeld zu streuen sind schwierig. Oftmals wird es in unregelmäßigen Abständen in den Mitgliederzeitschriften publiziert. Meist spricht sich das eh unter den Patienten rum oder du erfährst es direkt in der Klinik. Aber nun...
zu 1.
Die Fahrkosten können auch rückwirkend geltend gemacht werden. Der Verjährungszeitraum beträgt 4 Jahre. Also keine große Eile.
zu 2.
Die Fahrkosten werden nur zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit übernommen. Nur wenn medizinische Gründe vorliegen, dass man in ein anderes KHS musst, kann auch dieser Fahrtweg angerechnet werden. Selbstverständlich kannst Du Dir die Klinik ansonsten selbst aussuchen.
Gruß
Andreas
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