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Alt 23.06.2010, 23:52
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: zweite onkol. Kur

Hallo Ihr,

das mit den 3 Rehas nach Krebs gilt so schon länger nicht mehr. Eine AHB direkt im Anschluss an die Behandlungen muß eigentlich immer genehmigt werden, aber alles weitere nur, wenn nachweislich noch Beschwerden da sind, die ambulant nicht ausreichend behandelt werden können. Trotzdem wird die erste Reha auch oft abgelehnt, nach Widerspruch dann meist doch genehmigt. Ich persönlich hab es aber dann trotz mehrfachen Widerspruch nicht geschafft, 2005 (nach AHB 2001 und Reha 2002) noch eine zweite Reha zu bekommen, musste zu zwei Gutachtern, die ablehnend entschieden, obwohl massive Beschwerden da waren, ich berufstätig war und dann auch durch mangelnde Leistungfähigkeit meinen Job verloren hab (damals hätten 4 Jahre dazwischen liegen müssen). Nach einem Rezidiv letztes Jahr gab es dann aber wieder eine AHB. Dort wurde bei einem Vortrag auch gesagt, dass es mit den Rehas immer schwerer wird,eine klappt wohl manchmal, aber eine zweite so gut wie nie......

Liebe Grüße
Petra
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