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Alt 20.03.2003, 08:21
Gast
 
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Standard Wann Anschlußheilbehandlung??

Liebe Kirsten,
nach Abschluß einer Krebstherapie hat man einen Anspruch auf eine Rehamaßnahme (nicht: KUR!). In Form einer AHB kann sie nach OP oder nach Bestrahlung eingeleitet werden. Dies muß vor Abschluß der Strahlenbehandlung bzw. vor Entlassung aus dem KH passieren. Bei Krebserkrankungen ist die Antrittsfrist - jedenfalls für BfA-Versicherte 5 Wochen. In jedem Fall kann sie die Maßnahme erst nach Abschluß aller Behandlungen (Strahlen, Chemo) antreten. Sollte die Behandlung mit Chemotherapie enden, heißt die Maßnahme nicht mehr Anschlußheilbehandlung AHB, sondern Anschluß-Reha (AR) oder Anschlußgesundheitsmaßnahme (AGM). Auch in diesem Fall muß die MAßnahme innerhalb von 5 Wochen nach dem letzten Behandlungstag angetreten werden, das Antragsverfahren ist allerdings ein anderes. Frag' den Krankenhaussozialdienst danach, der muß sich damit auskennen.
Sollte Deine Mutter diese Frist nicht einhalten können oder wollen, kann sie auch innerhalb von Ablauf eines Jahres nach Behandlungsende eine Reha als 'Krebsnachsorgereha' beim niedergelassenen Arzt beantragen.

Gruß von Robie
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