AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit
Hallo Rosi
Wenn die Kur über die DRV genehmigt wurde, bekommst du von denen
Übergangsgeld.
Das beantragt man eigentlich nach Genehmigung der Reha, bei der DRV
direkt, da ist so ein Schreiben dabei.
Urlaub wird nicht abgezogen.
Grüßle Margit
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