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Alt 01.07.2008, 22:26
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bergmädel bergmädel ist offline
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Standard AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Noch ein informativer Link zum Thema häusliche Palliativpflege aus der heutigen Frontal21-Sendung im ZDF:


Darin wird erläutert, dass der Gesetzgeber ab dem 01.04.2007 jedem unheilbar erkrankten Menschen das Recht auf palliativmedizinische Versorgung zuhause, unterstützt durch speziell ausgebildete "Palliativ-Care-Teams", zugesteht.
Im März 2008 haben dazu Vertreter der Kassen, Kliniken und Ärzten im gemeinsamen Bundesausschuss eine gemeinsame Richtlinie erstellt.

Dabei wird das Gesetz bis heute nicht umgesetzt, da es in die Selbstverwaltung dieses aus Ärzten, Kliniken und Kassenvertretern bestehenden Bundesausschusses gegeben wurde und die sich immer noch nicht über die Kostenübernahmen einigen können.
So bleibt der rechtliche Anspruch des Patienten auf palliativmedizinische Versorgung zuhause bis heute nicht in die Praxis umgesetzt.

Näheres unter: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt...260895,00.html

Sandra
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Unsere größten Ängste sind die Drachen,
die unsere tiefsten Schätze bewahren.

Rilke

Geändert von bergmädel (02.07.2008 um 07:25 Uhr)
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