Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 16.03.2015, 14:01
Murphy_AFPD Murphy_AFPD ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2015
Beiträge: 1
Standard Ablauf der Heilbewährung, was nun?

Hallo zusammen,

mein Name ist Manfred, ich bin 55 Jahre, und wurde am 10. März 2011 an einem bösartigen Nierentumor (T1b, 7cm Durchmesser) operiert. Die linke Niere wurde komplett entfernt. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60 GdB für einen Zeitraum von 5 Jahren bekommen. Nun läuft das letzte Jahr der Heilbewährung!

Um es vorweg zu nehmen: der Tumor wurde komplett mit der Niere, ohne weitere Metastasen, entfernt. Die verbliebene, rechte Niere arbeitet mit leichten Einschränkungen.

Jetzt habe ich mal in die GdB-Tabelle geschaut, und werde da nicht so recht schlau draus! Ich habe meinen "Fall" gefunden und auch die dazugehörigen 60 GdB. Doch es heißt immer, die Heilbewährungsfrist von 5 Jahren müsse abgewartet werden!

Mich würde nun interessieren, was nach den 5 Jahren an GdB übrig bleibt?

Hier heißt es, dass bei leichten Einschränkungen der verbliebenen Niere der GdB zwischen 50 und 70 liegen würde. Stimmt das???

Mein (Haus)-Arzt hat mir angeraten, bereits jetzt einen "Verschlimmerungsantrag" zu stellen, damit der GdB neu und dauerhaft festgeschrieben würde. In dem Antrag des Versorgungsamtes (Hannover) finde ich jedoch auch immer nur Angaben, um den GdB zu erhöhen, aber nicht um z.B. die 50 oder 60 unbefristet festzuschreiben.

Wer kann mir da weiterhelfen bzw. sagen, wie da der normale Vorgang aussieht?

Vielen Dank schon einmal und beste Grüße

sendet Manfred
Mit Zitat antworten