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Alt 18.08.2009, 23:16
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Hyperthermiebehandlung

Hallo,

Hyperthermie wurde definitiv nicht in den Katalog der gesetzlichen KK aufgenommen.
Außerdem ist der Begriff ohnehin zu allgemein gehalten. Es gibt unterschiedliche Verfahren, u.a. Ganzkörperhyperthermie, regionale
Tiefenhyperthermie, Oberflächen-Hyperthermie, Hyperthermie in Kombination
mit Radiato und/oder Chemotherapie. Außerdem wirkt sie bei den verschiedenen Arten von Krebs völlig unterschiedlich, wobei auch da wieder wichtig ist, in welchem Stadium sich der Patient befindet.

Hier mal ein Auszug:


Unter den eingegangenen fünf Stellungnahmen wird die Indikation maligne
Pankreastumoren in zwei Stellungnahmen erwähnt, jedoch ohne Verweis auf Therapiestudien bzw. Literaturangaben.
Die Stellungnahme der IAH erwähnt die Indikation bei der Ganzkörper-Hyperthermie und der lokoregionalen Hyperthermie in Kombination mit Chemotherapie (Modellvorhaben nach § 26 Bundespflegesatzverordnung).

In der Stellungnahme der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V. wird die Indikation auch bei lokoregionaler Hyperthermie genannt.

8.13.3 Zusammenfassung und Fazit zu Nutzen, Notwendigkeit und wirtschaftlichkeit bei der Indikation Maligne Pankreastumoren

Der Ausschuss hat in seinen umfassenden Abwägungsprozess zum gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand hinsichtlich Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Hyperthermie bei der hier behandelten Indikation alle Stellungnahmen sowie die benannten oder recherchierten wissenschaftlichen Publikationen einbezogen und eingehend beraten.

Der Ausschuss kommt zu folgendem Fazit:
Fazit - Hyperthermie-Behandlungsverfahren bei malignen Pankreastumoren
Bei malignen Pankreastumoren ist der klinische Stellenwert der Hyperthermie im Vergleich zu Standardtherapien, wie Operation, ggf. Radiotherapie oder palliativer Chemotherapie noch unklar. Die bisher vorliegenden Studien konnten keinen Nachweis des therapeutischen Nutzens alleiniger oder begleitender Hyperthermie erbringen. Auch zur Verträglichkeit bzw. Sicherheit der untersuchten Hyperthermie-Verfahren können anhand der vorliegenden Daten keine Schlussfolgerungen getroffen werden.
Therapeutischer Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer alleinigen oder begleitenden Hyperthermie-Behandlung bei malignen
Pankreastumoren sind nicht belegt.
Bei solchen experimentellen Therapien sollten Erprobungen in Anlehnung an die Deklaration von Helsinki - insbesondere auch zum Schutz der Patienten - auf die Durchführung kontrollierter Studien begrenzt bleiben, die geeignet sind, einen Wirksamkeitsnachweis zu führen.

Quelle: Zusammenfassender Bericht des Unterausschusses “Ärztliche Behandlung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bewertung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V der Hyperthermie


Und hier die gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme bzw. Kostennichtübernahme:


Bekanntmachungen
■ Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Bekanntmachung [1429 A]
eines Beschlusses
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Anlage B
„Nicht anerkannte Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden“
der Richtlinie zur Bewertung medizinischer
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
(BUB-Richtlinie)
Vom 18. Januar 2005

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2005 beschlossen, die Anlage B der Richtlinie zur Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinie) in der Fassung vom 1. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 5678), zuletzt geändert am 21. September 2004 (BAnz. 2005 S. 5), wie folgt zu ändern:

I. In der Anlage B „Nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ wird folgende Nummer angefügt:

„42. Hyperthermie (u. a. Ganzkörperhyperthermie, Regionale
Tiefenhyperthermie, Oberflächenhyperthermie, Hyperthermie
in Kombination mit Radiatio und/oder Chemotherapie)“
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 18. Januar 2005
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Dr. jur. R. H e s s
BAnz. Nr. 90 (S. 7485) vom 14. Mai 2005



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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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