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Alt 24.10.2011, 13:27
DiMo71 DiMo71 ist offline
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Frage Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo ihr Lieben,
ich habe vor ein paar Wochen schon mal nachgefragt, warum §125 laut Arbeitsamt bei mir nicht greift.
Ich habe im August einen Rentenantrag wegen meiner Kreberkrankung, sowie meiner Depressionen und Migräne gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ohne Gutachten von meinen behandelnden Ärzten anzufordern. Ich habe mit Hilfe meiner Ärzte dagegen Widerspruch eingelegt. Leider läuft im Dezember mein Krankengeld nach 78 Wochen aus und ich müsste Arbeitslosengeld beantragen. Ich stehe noch in einem Arbeitsverhältnis, kann aber wegen der immer noch laufenden Krebstherapie nicht arbeiten gehen. Außerdem leide ich sehr unter Depressionen, deswegen mache ich zur Zeit auch noch eine Psychotherapie. Nun meine Frage: Sollte ich kein Arbeitslosengeld erhalten, da ich ja nicht arbeitsfähig bin, dann kann ich doch Hartz IV beantragen? Könnte ich einen Mehrbedarf geltend machen, da ich ja eine anerkannte Behinderung von 70% habe und zur Zeit eine Psychotherapie mache?
Mein Rentenwiderspruch wird vom Rententräger (DRV-Bund) erst weiterbearbeitet, wenn ein psychiatrisches Gutachten gemacht wurde. Dieser Termin liegt mir aber noch nicht vor.
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