AW: keine versicherung
hallo nadine,
deine schwager bzw. Schwester soll sich umgehend an das zuständige sozialamt wenden. er ist bedürftig und vorbehaltlich anderer möglichkeiten wie vermögen oder gesetzl. KV deiner schwester hat er einen anspruch auch Zahlungen durch das Sozialamt.
LG marlies
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