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Alt 12.05.2004, 15:11
Gast
 
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Standard Krankenkasse und Krebs

Hi Eva,

das klingt ja zumindest mal ganz gut, ich denke auch, daß die unterschiedlichen Behandlungen nicht immer nur auf die Verscherungsart zurückzuführen ist, meine Mutter (die als ehemalige Beamtin einen echt guten Tarif hat, wurde auch schon sehr mies abgefertigt und auf der anderen Seite manchmal unnötig lang wegen Kleinigkeiten durchuntersucht, was ja auch nicht sein muß.

Aber leider habe ich nunmal von diesen Fällen gehört, in denen Hausärzte wegen ihres Budgets keine Darmspielgelung angeordnte hatten, obwohl die Patienten Beschwerden hatten, die eindeutig eine Nachforschung indiziert hätten. Und bei Darmkrebs gilt nunmal die Regel: Je früher, desto besser. Bei Lymphomen ist das ja nicht unbedingt der Fall.

Solange man nur ab und an mal wegen einer Prophylaxe-Untersuchung selber zahlen muß, fände ich das ja alles gar nicht so schlimm. Wirklich ernst wird es, wenn ernsthafte Erkrankungen nicht nach neuesten Erkenntnissen behandelt werden würden, weil die Kassen das nicht übernehmen, also beispielsweise Rituximab Kassenpatienten vorenthalten bliebe.

Ich habe das Gefühl, daß jüngere Patienten mit ernsteren Erkrankungen schon mit allen Mitteln (auch wenn sie nur wenig Heilungschancen versprechen) behandelt werden, daß es aber bei älteren oft bitterer aussieht. Hinzu kommt, daß ältere Menschen oft noch in den "Göttern in Weiß" die absoluten Autoritäten sehen und sich nicht wehren können oder für ihre Rechte einsetzen. Aber das wird sich ja hoffentlich auch mit der Zeit ändern.

Generell hat sich eine (kassenversicherte) Freundin von mir angewöhnt, wann immer ein Arzt zu ihr sagt, diese oder jene Untersuchung (bei Beschwerden) sei nicht nötig, diese Aussage schriftlich zu verlangen oder sich das in Gegenwart des Arztes zu notieren, was er wann wie und in wessen Gegenwart gesagt hat.

Übrigens: Die Auskunft über Blutwerte ist identisch mit einer reinen Akteneinsicht, die jedem Patienten jederzeit zusteht. Solange die Freundin Deiner Mutter keine Beratung über ihre Blutwerte wollte, sondern nur die bloßen Fakten, ist es illegal, dafür Praxisgebühren zu verlangen. Ich würde an die Ärztekammer schreiben oder das Geld direkt in der Praxis zurückverlangen, denn so geht es wirklich nicht.


Viele Grüße,

Christina
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