AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten
Also bei uns in der AHB wurde gesagt, innerhalb von 2 Jahren nach Abschluß der Therapie muss der Antrag gestellt worden sein. Natürlich muss die Reha begründet sein. Mein Onkologe macht es uns Patienten in dem Fall recht einfach. Die Patienten füllen die persönlichen Daten aus und dann geht das von der Praxis aus, mit dem Bericht vom Arzt, in die Post...
Allerdings weiß ich nicht, ob auch hier ein Unterschied zwischen Kasse und Privat gemacht wird.
Ich fahre am 22.08. in die Reha und ich arbeite schon seit fast einem Jahr wieder voll!
LG Nicole
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