AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?
Hallo Martina,
die 1% Regel der Selbstbeteiligung gilt leider nicht im Jahr der Ersterkrankung, sondern erst ab dem 2. Jahr gilt man als chronisch krank. Diese 1% Regel gilt dann aber für alle Familienmitglieder.
Hast du dir überlegt einen Scherbehindertenausweis zu beantragen, es gibt festgelegte Werte je Stadium der Erkrankung. Man erhält einene besseren Kündigungsschutz, fünf Tage mehr Urlaub, je nach Grad der MdE einen Steuerfreibetrag und manchmal vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder etc. Die Formulare hat der Sozialdienst in der Klinik. Das Versorgungsamt benötigt noch den Befund und ein Passbild für den Ausweis. Ich war erstaunt wie schnell ich die Bearbeitung lief.
Viele Grüße und ich hoffe, dass die Kasse einlenkt.
AngieM
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