Liebste Corinna,
ich glaube, Du bist im falschen Urteil unterwegs
(oder arbeitest Du nach der Krankheit wieder?)
Wenn nicht - laufe mal hier hin (bitte ohne zu stolpern)
http://blog.juracity.de/2009-01-20/e...krankheit.html
- hier müßtest Du nur prüfen, ob Dein Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist hatte, wenn nicht verjähren Deine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nach 3 Jahren. Also müßtest Du für das Jahr 2006 schnell handeln (irgendwer sollte ja schließlich für Deinen Kaufrausch im Möbelhaus blechen
)
In Erwartung des kommenden Renovierungskrimis.
Iris
P.S. Meine Ansprüche aus 2008 habe ich sofort nach dem Urteil geltend gemacht - bisher habe ich noch kein Geld gesehen. Mein ehemaliger AG (öffentlicher Dienst) prüft noch!
Liebgrüß
Iris