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Alt 18.04.2005, 22:32
Gast
 
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Standard Hamburger Modell - muß KK zustimmen?

Hallo Nati,

natürlich muss deine KK der Wiedereingliederung nicht zustimmen, erst recht nicht, wenn du ihr vorschreiben willst, WIE das abgehen soll (so, wie du das in dem anderen Thread beschrieben hast, wird das meines Erachtens nicht funktionieren, weil viel zu lange).

Dimmer hat dir die Vorgehensweise ja schon gut beschrieben.

Der Wiedereingliederungs-Antrag ändert aber überhaupt nichts an deine Mitwirkungspflicht in Sachen "Aufforderung durch die KK zur Rentenantragstellung".

Dies sind zweierlei Paar Schuhe und du solltest wirklich jetzt wach werden und dich um die Rentenangelegenheit kümmern (Kontakt mit der KK aufnehmen und erklären, wie du weiter vorgehen möchtest.

Die KK sind rigoros mit ihren Mitgliedern, wenn sie Mithilfe verweigern und streichen das Krankengeld dann sofort.

Liebe Grüße
Norma
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