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Alt 16.12.2007, 22:57
Mona66 Mona66 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo Birgit

Zitat:
Zitat von Birgit64 Beitrag anzeigen
wie wäre es denn hiermit?

Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“
Danke für das Zitat. Daraus schliesse ich: Es liegt im Ermessensspielraum der Krankenkassen, wann sie zu einer Reha-Maßnahme auffordern. Das heisst, das, was Mo weiter oben darstellte, gilt eben nur für diese Spezialfälle:

Zitat:
Zitat von ~mo~ Beitrag anzeigen
das es trotz eindeutiger Gesetzeslage (ohne Reha/AHT kein Fortzahlung von Krankengeld) möglich ist die Reha/AHB zu umgehen, dass auch Du nicht in die AHB/Reha gehst...,
Spannend bleibt die Frage, wann man also in die Reha MUSS. Nach welchen Kriterien entscheidet die Krankenkasse?


Ich kann nicht ausschliessen, dass Arbeit ein Kriterium sein könnte, das zum Zusammenbruch führte. Es wurde mir von zwei Ärzten zugeraten. Das wären dann wohl ziemlich Trottel. Ich kann genausowenig ausschliessen, dass die Stunde Spazierengehen pro Tag Schuld ist. Oder vielleicht hab ich zu viel Nüsse gegessen? Im Großen und Ganzen glaub ich aber, dass die Platinresistenz meiner Tumorzellen nichts mit dem allem zu tun hat. Kannst ja mal ne Studie anregen, ob es da nen Zusammenhang gibt

Gruß
Mona
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