AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Hallo Tinkerbella:
Du bist nicht verpflichtet deine Schwerbehinderung deinem Arbeitgeber anzuzeigen. Dadurch fallen zwar die Vergünstigungen am Arbeitsplatz weg, aber alles was nichts mit deinem Arbeitsplatz zu tun hat, bleibt erhalten (evtl. Steuerbegünstigungen, früherer Renteneintritt, Rehamassnahmen).
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