Hallo Bilskirnir,
Du bist unter 25 Jahren
, giltst nach § 2 SGB IX mit einem Behindertenausweis von 50 als behindert (
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html) und wenn keine Einkünfte und Bezüge über 8.004 Euro vorhanden sind, dann hast Du Anspruch auf Kindergeld (§ 62 ff i.V.m. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG, R 32 EStR (
http://www.steuerlinks.de/richtlinie...005/r32.9.html -
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html)). Der Tatbestand bzgl chronischer Erkrankung, die zu einer Einstufung als Behinderung führt, wird von den Sachbearbeitern häufig vergessen. Ob Du nun in der Ausbildung, in einem Studium oder watt auch immer bist, ist hier unwichtig, denn genau der Fall mit der Behinderung ist im Gesetz mit aufgenommen. Voraussetzung ist aber, dass Deine Einkünfte und Bezüge (u.a.komplettes Krankengeld) unter dem o.g. Betrag liegt, aber das hast Du ja schon geschrieben. Also, falls ein Ablehnungsbescheid gekommen ist, Einsprich einlegen. Oder einen neuen Antrag auf Kindergeld mit Vorlage des Bescheids über die Feststellung der Behinderung stellen.