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Alt 27.04.2013, 11:32
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg

Hallo,

meines Wissens hat jede Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, eine spezielle Abteilung für diese Fälle.

Kannst Du nicht der Versicherung diese Rechnung zur Begleichung oder nicht Begleichung weiterreichen?



VG
Wolfgang

PS. Aber fristgerecht reagieren musst Du in jedem Fall. Sonst geht das Ganze zu Deinen Ungunsten aus.
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