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Alt 17.04.2005, 15:01
Gast
 
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Standard Frage zum Hamburger Modell

Hallo liebe Forumgäste,
ich werde z. Z. ziemlich von der Krankenkasse bedrängt, man hat mir eine Frist von 12 Tagen gesetzt, in der ich einen Rentenantrag stellen soll.

Ich habe Brustkrebs und bin gerade vor 14 Tg. von meiner 2. OP aus dem Krankenhaus gekommen. Ich möchte und muß auch unbedingt wieder arbeiten, aber ich fühle mich wirklich noch krank.

Es wäre sehr schön, wenn mir hier jemand auf meine Fragen antworten könnte.

http://www.bmgs.bund.de/download/ges.../sgb05x051.htm
In diesem Link steht, daß man 10 Wochen Zeit hat, einen Antrag zu stellen. Muß ich mir dann diese 12 Tage-Frist gefallen lassen?

Ich möchte vom Hamburger Modell Gebrauch machen.
Kann sich die Krankenkasse weigern oder müssen sie damit einverstanden sein?

Ich weiß, daß man nach dem Hamburger Modell innerhalb von 6 Monaten wieder eingegliedert sein muß. Weil ich jetzt nach der OP noch nicht wieder so fit bin, habe ich mir folgendes gedacht:
* 2 Wochen lang 1 Arbeitsstunde pro Woche
* 2 Wochen lang 1 Arbeitsstunde pro Tag
* 4 Wochen lang 2 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 4 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 5 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 6 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 8 Arbeitsstunden pro Tag

Auf diese Art kann ich mich so langsam wieder an die Arbeit gewöhnen, die übrigens trotz überwiegender Büroarbeit auch körperlich eine ziemliche Belastung bedeutet.

Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Kann mir die Kasse die Eingliederungszeit vorschrieben oder sind sie an die Angaben meiner Ärzte und meines Gesundheitszustandes gebunden?

Es wäre schön, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen schreiben könntet.

Viele Grüße, Nati
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