AW: Testament, Patientenverfügung ...
Hallo Andreas,
bei Vorliegen eines Patiententestaments gibt es natürlich keinen amtlich bestellten Betreuer. Und natürlich reicht es nicht, einfach einen Ausdruck zu unterschreiben. Habe ich mich so unpräzise ausgedrückt?
Ich habe alles mit meiner Familie besprochen, das war schwierig und hat auch kurzfristig zu "Krach" geführt, aber schlussendlich wurden meine Entcheidungen akzeptiert. Da meine Kinder aber sichtlich überfordert waren, habe ich meinen Bruder als Betreuer eingesetzt.
Ulla
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SPK 2005, ED T4, Nx, Mx, G2. Chemo und anschl. Chemoradiatio bis Ende 2005. Seitdem ohne Befund.
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